Sofortmaßnahmen bei Fischsterben


Wir möchten Euch heute Hinweise zum Verfahrensweg bei Auftreten von Fischsterben geben.
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörden (dies können sein: Polizei, Fischereibehörde, Gemeindeamt, Landratsamt oder Gesundheitsamt).
  • Benachrichtigung des Besitzers und des Pächters, den zuständigen Fischbesatzobmann und evtl. auch der Anlieger.
  • Alle Beobachtungen vor Ort sollten gemeldet und aufgeschrieben werden (Zeitpunkt, Ort, Umfang, evtl. Fischarten, auffällige Veränderungen des Wassers, Trübung, Geruch usw.)
  • Man sollt ein Protokoll am, im oder in der Nähe des Gewässers zu machen, da man vor Ort viele Anhaltspunkte, die später für die Bearbeitung wichtig sind, wahrnimmt.
  • Zeugen z.B. Anwohner (Name, Telefonnummer) sind wichtig, bitte aufschreiben.
  • Mitteilung der Beobachtungen an die mit dem Fall betrauten Dienststellen geben.
  • Entnahme von Wasserproben (Plasteflaschen luftdicht füllen, mind. 500ml)
Dabei folgende Vorgehensweise beachten!
1 x oberhalb der Einleitungsstelle
2 x Einleitungsstelle
1 x unterhalb der Einleitungsstelle
Wasserproben beschriften: Ort, Datum, Uhrzeit und Stelle (im Kühlschrank aufbewahren)
  • Entnahme verendeter Fische (evtl. noch lebend und beschriften wie Wasserproben.)
  • Fisch und Wasserproben können auch eingefrostet werden.
  • Feststellen der geschädigten Fischereistrecke.
  • Die Proben kühl oder gefrostet aufbewahren. Wir werden dann gemeinsam entscheiden, ob wir diese beim zuständigen Veterinäramt abgeben.

Wichtige Adressen und Telefonnummern: (Liste als PDF anzeigen)

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