Sofortmaßnahmen bei Fischsterben
Wir möchten Euch heute Hinweise zum Verfahrensweg bei Auftreten von Fischsterben geben.
- Benachrichtigung der zuständigen Behörden (dies können sein: Polizei, Fischereibehörde, Gemeindeamt, Landratsamt oder Gesundheitsamt).
- Benachrichtigung des Besitzers und des Pächters, den zuständigen Fischbesatzobmann und evtl. auch der Anlieger.
- Alle Beobachtungen vor Ort sollten gemeldet und aufgeschrieben werden (Zeitpunkt, Ort, Umfang, evtl. Fischarten, auffällige Veränderungen des Wassers, Trübung, Geruch usw.)
- Man sollt ein Protokoll am, im oder in der Nähe des Gewässers zu machen, da man vor Ort viele Anhaltspunkte, die später für die Bearbeitung wichtig sind, wahrnimmt.
- Zeugen z.B. Anwohner (Name, Telefonnummer) sind wichtig, bitte aufschreiben.
- Mitteilung der Beobachtungen an die mit dem Fall betrauten Dienststellen geben.
- Entnahme von Wasserproben (Plasteflaschen luftdicht füllen, mind. 500ml)
Dabei folgende Vorgehensweise beachten!
1 x oberhalb der Einleitungsstelle
2 x Einleitungsstelle
1 x unterhalb der Einleitungsstelle
Wasserproben beschriften: Ort, Datum, Uhrzeit und Stelle (im Kühlschrank aufbewahren)
2 x Einleitungsstelle
1 x unterhalb der Einleitungsstelle
Wasserproben beschriften: Ort, Datum, Uhrzeit und Stelle (im Kühlschrank aufbewahren)
- Entnahme verendeter Fische (evtl. noch lebend und beschriften wie Wasserproben.)
- Fisch und Wasserproben können auch eingefrostet werden.
- Feststellen der geschädigten Fischereistrecke.
- Die Proben kühl oder gefrostet aufbewahren. Wir werden dann gemeinsam entscheiden, ob wir diese beim zuständigen Veterinäramt abgeben.
Wichtige Adressen und Telefonnummern: (Liste als PDF anzeigen)