Aktuelle Gewässersperrungen, Angelbeschränkungen bzw. Mitteilungen:

 


Angeln am Stausee Radeburg - Gewässernummer D 04-103
Auf der Nordseite des Stausees befindet sich der örtliche Campingplatz. Bisher konnten unsere Mitglieder auch von der Campingplatzseite aus angeln. Ab 01.01.2025 wird das Angeln am Stausee unmittelbar vor dem Campingplatzgelände leider nicht mehr möglich sein.
Weitere Hinweise



Kiesgruben Baustoffwerke Niesky
Die beiden beangelbaren Kiesgruben Baustoffwerke Niesky wurden bisher unter der Gewässernummer D 06-121 geführt. Es handelt sich dabei um zwei voneinander getrennte Gewässer. Um Daten wie Angeltage und Entnahmen genauer erfassen und auswerten zu können, werden beide Gewässer ab sofort mit einer eigenen Gewässernummer und mit einem eigenen Namen versehen.
Die beiden Gewässer werden künftig wie folgt geführt:
Kiesgrube Grünes Auge: D06-121
Kiesgrube Blaues Auge: D06-123




Kiesgrube Nieska
Die Kiesgrube Nieska wurde bisher unter der Gewässernummer D08-112 geführt. Das Gewässer besteht aus zwei Teilbereichen, die ausschließlich über einen schmalen Graben verbunden sind. Es findet an dieser Stelle kein nennenswerter Wasseraustausch statt. Auch Fische können bis auf wenige Ausnahmen praktisch nicht von dem einen in den anderen Teilbereich gelangen. Dadurch hinaus weisen beide Abschnitte auch eine unterschiedliche Gewässermorphologie auf. Somit werden ab sofort die beiden Teilbereiche als zwei eigenständige Gewässer jeweils mit einer eigenen Gewässernummer geführt. Durch die genauere Erfassung von Daten wie Angeltage und Entnahmen kann in Zukunft eine bessere und effektivere Hege der beiden Gewässer erfolgen.
Die neue Kennzeichnung lautet:
Kiesgrube Nieka groß: D08-112
Kiesgrube Nieka klein: D08-113








Erlaubnisscheine für Gastangler


Der Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e.V.(AVE) bietet für Gäste, die nicht Mitglied im AVE sind, folgende Erlaubnisscheine an. Voraussetzung für das Angeln in unseren Verbandsgewässern ist die Vorlage eines gültigen Fischereischeines. Die für den Fischereischein bzw. Gastfischereischein zuständige Stelle ist die Sächsische Fischereibehörde. Richten Sie diesbezügliche Anfragen bitte direkt an die Fischereibehörde.

Erlaubnisscheinarten/Preise
  • Gast-Tageskarten Erwachsene/Fördermitglieder: 15,00 €
  • Gast-Wochenkarte Erwachsene/Fördermitglieder: 50,00 €
  • Gast-Tageskarte Jugend 5,00 €
  • Gast-Wochenkarte Jugend 30,00 €
Gast-Tages- und Gast-Wochenkarten für Jugendliche haben nur eine Gültigkeit bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sobald ein Gastangler 16 Jahre alt ist, muss der Preis für Erwachsene entrichtet werden.

Weitere Hinweise für Gastangler
Aktuelle Termine
  05.04.2025 Arbeitseinsatz
  03.05.2025 Anangeln
  10.05.2025 Arbeitseinsatz
  31.05.2025 Arbeitseinsatz
 

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